Bei 9Live…

Samstag, 09.06.2007 , 21.57

feiert das Sendeformat “Das Geständnis - heute sage ich alles”, seinerzeit moderiert von Alida Lauenstein, in den letzten Wochen ein erstaunliches Comeback - diesmal mit Geständnissen der Moderatorin selbst. Gestand Verriet uns Alida Lauenstein zunächst, was jeder vermutet hatte, ohne es allerdings beweisen zu können, daß der “Hot Button” mit Zufall nicht viel zu tun hat, überraschte sie uns am 28. Mai 2007 gegen 22.52 Uhr im Wege eines Freudschen Versprechers mit einem weiteren “Teilgeständnis”:



“So wahr ich hier stehle…”. Soso.

Wenn Frau Lauenstein allerdings ihr Studium der Rechtswissenschaften nicht abgebrochen, sondern zu Ende geführt hätte, wäre ihr klar gewesen, daß die von ihr gewählte Terminologie falsch war: Zum Diebstahl, § 242 StGB, gehört die Wegnahme, und gestohlen wird den Anrufern von dem Sender 9Live lediglich ihre Zeit - und das ist nicht strafbar. Eine Gewinnspielmanipulation fällt indessen unter den Tatbestand des Betruges, § 263 StGB. Im Ergebnis allerdings, so mag auch Alida Lauenstein gedacht haben, liegt kein wesentlicher Unterschied - das Strafmaß liegt in beiden Fällen bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Allerdings wäre das Strafmaß in der Qualifizierung des gewerbsmäßigen Handelns, das einem Sender wie 9Live zu unterstellen wäre, bei dem “gewerbsmäßigen” Betrug nach § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB höher: es läge bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Da könnte Frau Lauenstein allenfalls helfen, daß für sie wohl nur eine Strafe wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in Frage kommen dürfte: dann könnte sie mit einer Strafmilderung rechnen.

Das alles würde natürlich voraussetzen, daß die zuständige Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht München sich bei der Feststellung eines Anfangsverdachts nicht von wirtschaftspolitischen Motiven leiten läßt. Man wird sehen…

metzing

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