War da was…
Donnerstag, 24.05.2007 , 15.46bei Alida Lauenstein mit dem Hot Button? Nein, nach Meinung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) war da bei 9Live nichts. Aus der heutigen Pressemitteilung der BLM:
Zum aktuellen Fall, bei dem der Eindruck erweckt wurde, dass eine Moderatorin von 9Live direkt Einfluss nimmt auf das Auslösen des sog. Hot Buttons, erklärte Ring, dass der Sender diesen Eindruck in seiner Stellungnahme plausibel widerlegt hätte. Da nach den Äußerungen der Moderatorin, den Hot Button nicht auszulösen, kurze Zeit später eine Anruferin in die Sendung gestellt wurde, muss die Landes-zentrale davon ausgehen, dass der Redakteur die Entscheidung über die Aktivie-rung des Zufallsmechanismus eigenverantwortlich getroffen hat und insoweit kein Verstoß gegen die Gewinnspielrichtlinien vorliegt.
“Fairness und Transparenz” also nicht nur bei 9Live, sondern auch bei der BLM. Kein Eingehen darauf, wie 9Live angeblich die Vorwürfe “entkräftet” haben soll, keine Zitate aus der 9Live-Erklärung, die auch vom Sender (wohlweislich?) nicht publiziert wird, kein Eingehen auf das “Max-Video”, einfach gar nichts. “Der Redakteur hat ‘eigenverantwortlich’ die Entscheidung über die Aktivierung des ‘Zufallsmechanismus’ getroffen.” Das muß man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Natürlich, Alida Lauenstein war zuvor nur im Bild zu sehen, wie sie an ihrem Mikrofonsender “herumfummelte”. Eine Pistole, mit der sie den Redakteur bedroht hätte, hat man in ihrer Hand nicht gesehen. Genau diese “smoking gun” ist allerdings offenbar notwendig, um die “Medienwächter” der BLM davon zu überzeugen, daß da irgend etwas schief läuft. Statt dessen ruft man nach neuen gesetzlichen Regelungen. Der Präsident der BLM, Professor Dr. Ring, dazu wörtlich:
“Wir sind derzeit auf eine Mitwirkung der Sender angewiesen, weil es bislang keine Steuerungsmöglichkeit der Landesmedienanstalten gibt. Es gibt keine gesetzliche Richtlinienbefugnis und es gibt keinen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand, der bei Verstößen greifen kann. Der aktuelle Fall bei 9Live sollte Anlass sein, die Weiter-entwicklung der Regeln zügig voranzutreiben und vor allem die Landesmedien-anstalten mit wirksamen aufsichtsrechtlichen Befugnissen auszustatten. Dazu gehört eine staatsvertragliche Grundlage, die Richtlinienbefugnisse für die Landesmedienanstalten vorsieht, sowie die Aufnahme von Verstößen in die Bußgeldtatbestände.”
Dabei würden die Regelungen des Bayerischen Landesmediengesetzes bereits ausreichen, bestehende dauerhafte Verstöße einzudämmen. Wenn man sie denn seitens der “Medienwächter” sehen wollen würde. Dazu müßten sie allerdings mal in Art. 16 des Gesetzes schauen. Tun sie aber anscheinend nicht.
Ich rieche zwar keine “smoking gun”, dafür rieche ich bei der BLM etwas anderes. Und das stinkt… Das stinkt sogar bis hierher nach Berlin.