Den diesjährigen Friedensnobelpreis…
Donnerstag, 03.05.2007 , 22.33… teilen sich Osama bin Laden, Mullah Omar und George W. Bush für ihre gemeinsamen Friedensbemühungen im Nahen Osten. - Nee, ist nicht wahr. Für unmöglich halte ich es allerdings nicht…
Am heutigen Donnerstag haben sich die Vertreter der Landesmedienanstalten, der Fernsehsender- und Produzenten, die Abzock- Gewinnspiel-Sendungen (sog. Call-In-TV) anbieten, und des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien in München zum Spezlschunkeln zu einem Gespräch getroffen. Nicht, dass dies zwingend notwendig gewesen wäre, aber:
Von einer Regelverschärfung, einer intensiveren Kontrolle oder einem härteren Durchgreifen seitens der Landesmedienanstalten liest man da nichts. Zufall oder Absicht? Dr. Peter Widlok jedenfalls, der für die vorgenannte Pressemitteilung als Ansprechpartner fungiert, klang vor einigen Wochen noch kämpferischer:
Der neue “Mitmachregelkatalog” jedenfalls ähnelt doch sehr dem Vorschlag der ProSiebenSat.1 Media AG, bleibt teilweise sogar noch hinter diesem Positionspapier zurück. Alles Zufall?
Die nähere Ausgestaltung des “Mitmachregelkataloges” hat die Gesprächsrunde jetzt vertrauensvoll in die Hände der Call-In-Sender gelegt: “Die privaten Fernsehsender arbeiten an einem eigenen Maßnahmenkatalog, der die Regeln präzisieren soll.” Ich bin überzeugt davon, dass die Ausarbeitung schärferer Regeln, die den Landesmedienanstalten ein härteres Durchgreifen gegen Verstöße ermöglichen, da gut aufgehoben sind. Vielleicht ist das sogar ein zukunftsweisendes Modell zur Entflechtung der Verwaltung.
Ich hab da auch schon verschiedene Ideen, wie man das auf andere Bereiche übertragen könnte: Jeder bestimmt zukünftig selbst, wie hoch sein Steuersatz ist. Und die Bußgeldstelle schreibt zukünftig in ihre Bußgeldbescheide: “Suchen Sie sich eine geeignete Strafe aus.”
Ok, wer den Friedensnobelpreis in diesem Jahr erhält, weiß ich wirklich nicht. Ist ja auch noch Zeit bis Dezember. Aber ich kenne eine heiße Anwärterin auf den Richard-Schönfeld-Preis: Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten für ihre heutige Pressemitteilung…
Donnerstag, 03.05.2007 um 11:29 pm
Ich lese an mehreren Stellen immer wieder diesen einen Satz: “An Minderjährige, die trotz des bereits geltenden Verbots teilnehmen, werden außerdem keine Gewinne mehr ausgezahlt.” Das stellt sich für mich so dar, als habe man in der Vergangenheit genau das gemacht: Gewinne an Minderjährige ausgezahlt. Kann ja aber wohl nicht sein, oder doch ?
Ansonsten hat auf diesem Treffen ja wohl ganz deutlich das stattgefunden, was jeder, der sich etwas hinterfragend mit dem Thema Call-In auseinandersetzt, erwartet hatte: nämlich nicht wirklich etwas, das dem Schutze des Teilnehmers dient. Die Regeln sind nach wie vor sehr schwammig und für den Veranstalter dehnbar formuliert - man geht sogar noch einen Schritt weiter, und lässt die Veranstallter den sogenannten “Mitmachregelkatalog” “näher ausarbeiten”. Hallo - geht’s eigentlich noch?
Kopfschüttelnd, und voll in seinen Erwartungen bestätigt…
Freitag, 04.05.2007 um 10:16 am
…den bekannten sinnlosvorgaben der sinnlosgewinnspielregeln werden weitere sinnlosvorgaben hinzugefügt…
das die blm sich die blöße gab und unumwunden gestand, von der technischen seite der gewinnspiele überhaupt keinen einblick zu haben und demenstprechend auch keine kontrollmöglichkeit zu haben scheint, ist untergegangen…
es wird an formulierungen herumgedoktort, die eigentlich schon die soziale intelligenz, moral und ethik von vornherein ausschliessen, z.b. keine auszahlung von gewinnen an unter 18 jährige, sofortiges durchstellen nach einem aufleger….
naja, aber war mit sicherheit schön, dass sich alle wiedergesehen haben, es wird wohl wie auf einem klassentreffen zugegangen sein mit anschliessendem gemeinsamen abendmahl der heiligen des callin-tv…
gruß
der friese
Freitag, 04.05.2007 um 3:43 pm
Ein ziemlich entscheidendes Detail hast du in der Pressemitteilung aber unterschlagen. Siehe beispielsweise hier, letzter Absatz:
http://www.dwdl.de/article/news_10739,00.html
Egal was die gestern beschlossen hätten - Strafen wären ohnehin nicht möglich gewesen, dazu sind die einfach nicht befugt. Eine rundfunkstaatsvertragliche Norm wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Samstag, 05.05.2007 um 12:25 am
@ Tim:
Das Detail sehe ich allerdings nicht als entscheidend an: Da gegen juristische Personen, abgesehen von kartellrechtlichen Bußgeldbestimmungen, lediglich Bußgelder bis zu einer Maximalhöhe von 1 Mio. € festgesetzt werden können, sehe ich da noch keine wesentliche Verbesserung.
Schon wenn Global Player über einen Zeitraum von mehreren Jahren gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen, können Bußgelder mitunter so “gering” ausfallen, daß damit lediglich die erzielten Mehrerlöse abgeschöpft werden dürften.
Eine Ergänzung des Strafgesetzbuches um einen § 284a StGB dürfte die Call-In-Produzenten da wesentlich härter treffen…