Den diesjährigen Friedensnobelpreis…

Donnerstag, 03.05.2007 , 22.33

… teilen sich Osama bin Laden, Mullah Omar und George W. Bush für ihre gemeinsamen Friedensbemühungen im Nahen Osten. - Nee, ist nicht wahr. Für unmöglich halte ich es allerdings nicht…

Am heutigen Donnerstag haben sich die Vertreter der Landesmedienanstalten, der Fernsehsender- und Produzenten, die Abzock- Gewinnspiel-Sendungen (sog. Call-In-TV) anbieten, und des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien in München zum Spezlschunkeln zu einem Gespräch getroffen. Nicht, dass dies zwingend notwendig gewesen wäre, aber:

“Hintergrund des Gespräches sind die zahlreichen Zuschauerbeschwerden, die bei den Landesmedienanstalten zu den Call-In-Formaten im privaten Fernsehen eingehen. Die Beschwerden werden von der Medienaufsicht als Indiz dafür gesehen, dass die mit den TV-Anbietern abgestimmten Regeln, die seit Herbst 2005 in Kraft sind, nicht exakt genug greifen bzw. dafür, dass sich in der Zwischenzeit durch neue Angebote auch neue Probleme ergeben haben.”

Von einer Regelverschärfung, einer intensiveren Kontrolle oder einem härteren Durchgreifen seitens der Landesmedienanstalten liest man da nichts. Zufall oder Absicht? Dr. Peter Widlok jedenfalls, der für die vorgenannte Pressemitteilung als Ansprechpartner fungiert, klang vor einigen Wochen noch kämpferischer:

“Wir sind sehr unzufrieden damit, wie diese Regeln, die wir gemeinsam formuliert haben, umgesetzt werden. (…) Wir sehen, dass das Prinzip der weichen Aufsicht so in diesem Fall nicht funktioniert hat. (…) Die Sender halten sich (…) durch die Bank nicht in dem Maße an diese Regeln, wie wir uns das eigentlich vorstellen. Wir wollen den Sendern deutlich machen, dass die Praxis, wie wir sie jetzt eineinhalb Jahre durchgeführt haben, nämlich hier und da eine Beanstandung auszusprechen, für uns nicht mehr ausreicht. Wir wollen den Sendern deutlich machen, dass wir jetzt schärfer reagieren werden. (…) Die Sender bewegen sich nah an dem, was man Betrug nennen könnte.”

Der neue “Mitmachregelkatalog” jedenfalls ähnelt doch sehr dem Vorschlag der ProSiebenSat.1 Media AG, bleibt teilweise sogar noch hinter diesem Positionspapier zurück. Alles Zufall?

Die nähere Ausgestaltung des “Mitmachregelkataloges” hat die Gesprächsrunde jetzt vertrauensvoll in die Hände der Call-In-Sender gelegt: “Die privaten Fernsehsender arbeiten an einem eigenen Maßnahmenkatalog, der die Regeln präzisieren soll.” Ich bin überzeugt davon, dass die Ausarbeitung schärferer Regeln, die den Landesmedienanstalten ein härteres Durchgreifen gegen Verstöße ermöglichen, da gut aufgehoben sind. Vielleicht ist das sogar ein zukunftsweisendes Modell zur Entflechtung der Verwaltung.

Ich hab da auch schon verschiedene Ideen, wie man das auf andere Bereiche übertragen könnte: Jeder bestimmt zukünftig selbst, wie hoch sein Steuersatz ist. Und die Bußgeldstelle schreibt zukünftig in ihre Bußgeldbescheide: “Suchen Sie sich eine geeignete Strafe aus.”

Ok, wer den Friedensnobelpreis in diesem Jahr erhält, weiß ich wirklich nicht. Ist ja auch noch Zeit bis Dezember. Aber ich kenne eine heiße Anwärterin auf den Richard-Schönfeld-Preis: Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten für ihre heutige Pressemitteilung

Metzing

4 Kommentare zu “Den diesjährigen Friedensnobelpreis…”

  1. 1. Marc Döhler schrieb:

    Ich lese an mehreren Stellen immer wieder diesen einen Satz: “An Minderjährige, die trotz des bereits geltenden Verbots teilnehmen, werden außerdem keine Gewinne mehr ausgezahlt.” Das stellt sich für mich so dar, als habe man in der Vergangenheit genau das gemacht: Gewinne an Minderjährige ausgezahlt. Kann ja aber wohl nicht sein, oder doch ?

    Ansonsten hat auf diesem Treffen ja wohl ganz deutlich das stattgefunden, was jeder, der sich etwas hinterfragend mit dem Thema Call-In auseinandersetzt, erwartet hatte: nämlich nicht wirklich etwas, das dem Schutze des Teilnehmers dient. Die Regeln sind nach wie vor sehr schwammig und für den Veranstalter dehnbar formuliert - man geht sogar noch einen Schritt weiter, und lässt die Veranstallter den sogenannten “Mitmachregelkatalog” “näher ausarbeiten”. Hallo - geht’s eigentlich noch?

    Kopfschüttelnd, und voll in seinen Erwartungen bestätigt…

  2. 2. DerFriese schrieb:

    …den bekannten sinnlosvorgaben der sinnlosgewinnspielregeln werden weitere sinnlosvorgaben hinzugefügt…
    das die blm sich die blöße gab und unumwunden gestand, von der technischen seite der gewinnspiele überhaupt keinen einblick zu haben und demenstprechend auch keine kontrollmöglichkeit zu haben scheint, ist untergegangen…
    es wird an formulierungen herumgedoktort, die eigentlich schon die soziale intelligenz, moral und ethik von vornherein ausschliessen, z.b. keine auszahlung von gewinnen an unter 18 jährige, sofortiges durchstellen nach einem aufleger….
    naja, aber war mit sicherheit schön, dass sich alle wiedergesehen haben, es wird wohl wie auf einem klassentreffen zugegangen sein mit anschliessendem gemeinsamen abendmahl der heiligen des callin-tv…

    gruß
    der friese

  3. 3. Tim schrieb:

    Ein ziemlich entscheidendes Detail hast du in der Pressemitteilung aber unterschlagen. Siehe beispielsweise hier, letzter Absatz:
    http://www.dwdl.de/article/news_10739,00.html

    Egal was die gestern beschlossen hätten - Strafen wären ohnehin nicht möglich gewesen, dazu sind die einfach nicht befugt. Eine rundfunkstaatsvertragliche Norm wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

  4. 4. metzing schrieb:

    @ Tim:

    Das Detail sehe ich allerdings nicht als entscheidend an: Da gegen juristische Personen, abgesehen von kartellrechtlichen Bußgeldbestimmungen, lediglich Bußgelder bis zu einer Maximalhöhe von 1 Mio. € festgesetzt werden können, sehe ich da noch keine wesentliche Verbesserung.

    Schon wenn Global Player über einen Zeitraum von mehreren Jahren gegen kartellrechtliche Vorschriften verstoßen, können Bußgelder mitunter so “gering” ausfallen, daß damit lediglich die erzielten Mehrerlöse abgeschöpft werden dürften.

    Eine Ergänzung des Strafgesetzbuches um einen § 284a StGB dürfte die Call-In-Produzenten da wesentlich härter treffen…

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