Wie man per EV den Stecker zieht
Samstag, 19.12.2009 , 18.25Die “Einstweilige Verfügung“, kurz EV genannt, ist der Joker, den man gleich zu Beginn eines Kartenduells präventiv auf den Tisch knallt. Mit dieser Karte werden vorübergehend alle Mitspieler am Tisch zum “Austreten gehen” gezwungen. Auch wenn diese gar nicht müssen. Auch, wenn selbige die besseren Karten in der Hand gehabt hätten. Es soll ja Leute geben, die wissen, daß ihr Blatt mies ist und sich vorbeugend mit Jokern eindecken. Meist sind es die Spieler, die kurz zuvor am Tisch nebenan eine Karte aus dem Ärmel schüttelten und den verblüfften Verlieren in der Runde redundant “fair play” ins Ohr säuselten. Kritisch wird es immer dann, wenn der Joker das ganze Casinopersonal zum Gruppenaustreten zwingt. Auch Provider in Deutschland müssen sich neuerdings dieser Karte unterwerfen.
Das kritische Fernsehmagazin fernsehkritik.tv musste diese Woche ebenfalls Zwangsaustreten…zusammen mit dem Provider, bei dem die Webseite des Betreibers, Holger Kreymeier, gehostet wird. Das Portal war mehr als 24Stunden nicht erreichbar, die Internet Community ratlos. Seit heute ist die Webseite wieder online und Kreymeier erklärt, wie es dazu kam:
Wenn ich mich selbst der Gefahr ausgebe, eine Einstweilige Verfügung zu kassieren, dann habe ich auch selbst die Macht, dagegen vorzugehen und mich zu widersetzen. Wenn aber unser Provider eine Einstweilige Verfügung kassiert (bzw. absurderweise das Rechenzentrum), wie am Freitag geschehen, dann sind mir leider die Hände gebunden. Ich musste deshalb heute die Filme „Anrufen und verlieren I“ (und sicherheitshalber auch „Anrufen und verlieren II“) vom Server löschen – die Alternative wäre gewesen, dass die gesamte Seite weiter dauerhaft offline geblieben wäre. Damit wäre auch ein Erscheinen von Folge 38 (voraussichtlich am Sonntag) fraglich geworden. Niemandem ist damit gedient. Besonders absurd ist, dass der Film selbst noch nicht einmal auf dem Server des besagten Providers lag. Ich habe deshalb dem Rechenzentrum empfohlen, auf jeden Fall juristisch dagegen vorzugehen. Die Einstweilige Verfügung ist mit der heißen Nadel gestrickt und leicht anzufechten. Für die Firma Mass Response, die in den vergangenen 14 Tagen einen juristischen Amoklauf betrieben hat gegen alles, was auch nur indirekt die böse Unterstellung verbreitete, in den Call-In-Shows „Anrufen und gewinnen“ und „Swissquiz“ könne es nicht mit rechten Dingen zugehen, ist dies zweifelsohne ein Etappensieg. Aber selbstverständlich wird die Aufklärung unsererseits und der Kampf gegen diese unverschämten Abzockmethoden weitergehen – denn wenn die Macher dieser dubiosen Shows glauben, sie könnten ihre Kritiker dauerhaft mundtot machen, dann haben sie sich gewaltig geirrt. Und das gerichtliche Fegefeuer zeigt ja, wie sehr wir Mass Response bereits auf die Füße getreten haben. Dies ist ein Schachspiel. Mass Response hat einen unserer Bauern geschlagen. Aber den muss man manchmal opfern, um den König schachmatt zu setzen.
Montag, 21.12.2009 um 12:04 pm
Der Gesetzgeber könnte dem Gerangel um dubiose Einnahmegeschäfte mit Hilfe von virtuellen Telefonbandansagen und dessen Missbrauch einen Riegel vorschieben.
„Eine virtuelle Telefonbandansage ist einem kostenfreien Besetzzeichen gleichzusetzen.”, sodass man mit virtuellen Telefonbandansagen im Call-in Sektor Gewinnspiele keine Geld mehr verdienen kann, denn darum geht es letztendlich.
Ein gültiger und damit kostenpflichtiger Anruf darf nur dann erhoben werden, wenn der Anrufende auch zur gewählten Rufnummer durchgestellt wird. Bei Nichterreichbarkeit der angewählten Rufnummer auch bei Gewinnspielen, darf dem anrufenden KEINE Anrufgebühren erhoben werden. Eine nur eingespielte Telefonbandansage, die einem sagt, nicht am Gewinnspiel teilnehmen zu können (üblich bei Gewinnspielen) MUSS einem kostenfreien Besetzzeichen gleichgesetzt werden.
Die Gewinnspiele sind nämlich ALLE auf die kostenpflichtig gemachten Telefonbandansagen ausgelegt, um sich ohne großen Aufwand und Gegenleistung, viel Geld privat anzueignen und selbst die Aufsichtsbehörden nennen diese Art der Geldbeschaffung auch noch Innovativ, wo man 100tausende Menschen zum Anrufen nötigt nur um sich an den kostenpflichtig gemachten Telefonbandansagen privat zu bereichern.
Dem gehört ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben! SOFORT!
Dann wollen wir mal sehen, wie innovativ MASS RESPONSE wirklich ist, außer mit EV, wie ein kleines störrisches Kind, um sich zu schlagen.
Widerlich!
Samstag, 26.12.2009 um 8:41 am
ich wünsche ein schönes weihnachtsfest und ein gutes neues jahr.