Aufsichtsbehörde schlägt Jugendschutz
Mittwoch, 19.11.2008 , 02.06Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat sich mächtig ins Zeug gelegt und die neuen Gewinnspielreglen auf den Weg gebracht. Man lese und staune über geschickt, rhetorisch verpackte Rückentwicklung. Natürlich im Interesse der Veranstalter von grenzdebilen Anrufsendungen. Und das, obwohl es in Vergangenheit mehr als genügend Hinweise und dubiose Vorfälle bei den Veranstaltern gegeben hat. In langwieriger Arbeit haben die freiwilligen und akribischen Aufsichtsorgane von call-in-tv.net bereits viele Beschwerdeschreiben an die blinde Aufsichtbehörde geschickt. Doch dort scheint man besseres zu tun zu haben, als Hinweisen des GEZ-Gebühren zahlenden Zuschauers zu evtl. Manipulationsversuchen, nachzugehen. Auf der Webseite der ALM konnte man am 07.Oktober 2008 folgendes lesen:
…Vor allem Kinder und Jugendliche sollen nach dem Willen der Landesmedienanstalten und des Gesetzgebers in Zukunft ganz besonderen Schutz vor Abzock-Spielen erhalten, die deren Leichtgläubigkeit und Unerfahrenheit ausnutzen. So dürfen nach dem Entwurf der Satzung Minderjährige in der Regel nicht mehr an Gewinnspielen teilnehmen…
Und das sieht dann in den neuen Regeln so aus:
(1) Minderjährigen darf die Teilnahme an Gewinnspielsendungen nicht gestattet werden. Minderjährigen unter 14 Jahren darf die Teilnahme an Gewinnspielen nicht gestattet werden. Soweit eine Teilnahme untersagt ist, dürfen keine Gewinne ausgeschüttet werden.
Na das ist doch ein mächtiger Schritt in Sachen Jugenschutz. Weil das Geschäft so mies läuft, dürfen nun auch Jugendliche abgezockt werden! Jugendliche ab 14 Jahren dürfen zukünftig grundsätzlich abgezockt werden. Früher war eine Teilnahme unter 18 Jahren untersagt. Wenn der Sender allerdings diesen Jugendlichen die Teilnahme untersagt, so dürfen sie auch keine Gewinne erwarten. Sprich: Taschengeld verzocken ok, aber ein Rechtsanspruch auf den Gewinn besteht nicht. Ganz wichtig war also der Jugendschutz für Prof. Dr. Norbert Schneider. Mindestmitmachalter von 18 auf 14 Jahren gesenkt. Applaus Herr Dr. Schneider! Auf der ALM-Seite kann man folgendes lesen:
Besonders wichtig war den Medienhütern der Kinder- und Jugendschutz. So dürfen in Zukunft Jugendliche erst ab 14 Jahren an Gewinnspielen im Radio oder Fernsehen teilnehmen, eine Teilnahme an Gewinnspielsendungen ist Kindern und Jugendlichen in Zukunft generell untersagt. “Damit tragen die Landesmedienanstalten dem unterschiedlichen Gefährdungspotential bei Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen Rechnung”
Unglaublich. Und das verkaufen die als Beitrag zum Jugendschutz. Mit freundlicher Genehmigung Ihrer zuständigen LMA.
Man hat auch den Plan wieder fallen gelassen, finanzielle Obergrenzen für die Teilnahme einzuführen: “Im Satzungsentwurf wollte die DLM (Anmerkung: Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten) zehn Euro pro Stunde und 30 Euro pro Tag als Obergrenze festlegen. Laut den Sendern sei dies technisch aber nicht sicherzustellen.”
Die glauben auch jeden Scheiss, den man Ihnen erzählt. Die Ofcom in England hat nach Manipulationsnachweisen bei Gewinnspielveranstaltern einige wichtige Punkte verabschiedet, die dort sehr wohl technisch umsetzbar sind.
Audiotexplattformen speichern innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens jeden Anruf von einer bestimmten Nummer in einer Datenbank und können diese aufaddieren. Es ist ebenso möglich, ein Limit zu definieren, daß bei Überschreitung dem Anrufer audiotechnisch einen Hinweis abspielt, in dem ihm mitgeteilt wird, daß er sein Limit überschritten hat. Ja er kann auch auf eine andere Nummer geroutet werden… Es gab in den Anfängen von 9live eine Zeit, in der man von der Möglichkeit Gebrauch machte, diese Vielgewinner zu sperren, wenn diese zuviele Gewinne abfassten. Dann hagelte es Schreiben, in denen man diese Maßnahme damit begründete, daß der Dauergewinner mit PowerDealern arbeiten würden etc. Das war schon im Jahre 2003, 2004.
Auch hat man auf einen weiteren wichtigen Passus verzichtet, der im neuen Satzungsentwurf fehlt. Dieses besagt, daß die Veranstalter das Anruferaufkommen der letzten 10Minuten für den Zuschauer transparent darlegen müssen. Zusammen mit der Kostenkontrolle wären diese Punkte die wichtigsten gewesen. Aber wohl nicht im Sinne der Veranstalter!
Es tut mir leid liebe LMA, aber Ihr seid unglaubwürdig und inkompetent! Ihr handelt seit Jahren im Sinne der Sender und nicht zum Schutz des Verbrauchers und auch nicht im Sinne des Jugendschutzes. Wenn zu prüfende Indizien für eine evtl. Maniupulation vorliegen, braucht Ihr 6 Monate um den Fall überhaupt zu prüfen. Und dann folgt im Beamten- oder Juristendeutsch formuliertes Gesülze, das bisher grundsätzlich im Sinne der Veranstalter war. Alles heiße Luft. Sonst nichts. So langsam sollte man die Frage stellen, auf welcher Seite die von den GEZ-Gebühren finanzierten Landesmedienanstalten wirklich stehen und welche Interessen sie tatsächlich vertreten?! Ich werfe den LMA vor, daß diese in Sachen Gewinnspiele Ihre Aufsichtspflicht im Interesse des Zuschauers nicht nachkommen. Ich verlange hiermit den Rücktritt der Vorstände [:)] und eine Untersuchung der Zusammenhänge b.z.w. der geschäftlichen Interessen zwischen Veranstaltern und diesen “Aufsichtsbehörden”.
redled