Archiv von Juni, 2007

Die Landesmedienanstalten sind durch und durch korrupt, …

Mittwoch, 27.06.2007 , 14.08

könnte der unbefangene Medienjournalist denken, wenn er die neuen Gewinnspielregeln liest, die gegenüber den alten Gewinnspielregeln nicht viele Neuerungen bringen und mit denen sich die Kontrollbehörden selbst ad absurdum führen, wenngleich sich die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten für die Neuerungen, die allenfalls kosmetischer Natur sind, selbst feiert.

Nee, die sind gar nicht korrupt, die sind offenbar einfach nur dumm. Und zwar so dumm, daß mein Vater gesagt hätte, sie seien so dumm, daß die Schweine es ablehnen würden, sie zu beißen. Das zeigt sich im Vergleich der bisherigen Regeln mit den jetzigen, wobei nur einige Beispiele angeführt werden sollen - das gloriose Scheitern läßt sich in einem Blog angesichts der Fülle der möglichen Beispiele einfach nicht vollständig kommentieren:

In den Gewinnspielregeln 2005 heißt es beispielsweise:

“2.1 Ausschluss Minderjähriger
Hinweise auf die Altersbeschränkung haben sowohl in der Moderation (5.1) als auch auf dem Bildschirm zu erfolgen.”

In den neuen Gewinnspielregeln heißt es:

“2.1 Ausschluss Minderjähriger
Minderjährige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen und Gewinne werden an diese nicht ausgezahlt. Hinweise auf den Ausschluss Minderjähriger haben sowohl in der Moderation als auch - in der Zeit zwischen 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr - dauerhaft und hinreichend sichtbar auf dem Bildschirm zu erfolgen.
Zudem muss während der Sendung mindestens alle fünf Minuten durch einen eigenen Crawl oder durch dauerhafte Einblendung darauf hingewiesen werden, dass Gewinne an Minderjährige nicht ausbezahlt werden.”

Ah ja. Früher mußte also immer auf den Ausschluß Minderjähriger von den Call-in-Gewinnspielen hingewiesen werden, heute nur noch zwischen 6 und 23 Uhr. Da hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten wohl selbst ins Knie geschossen. Und was steht da noch? Gewinne werden an Minderjährige nicht ausgezahlt? Ist das neu? Wurde das früher gemacht? Natürlich nicht. Also reine Kosmetik.

Gucken wir weiter. Ach, nee… Man wird schnell wieder fündig. In den Gewinnspielregeln 2007 heißt es unverändert zu den Gewinnspielregeln 2005:

“2.2 Ausschluss eigener Mitarbeiter
Mitarbeiter des veranstaltenden Senders und deren Angehörigen sind von der Teilnahme
an den Spielen ausgeschlossen.

Schön. Und was ist mit denjenigen, die nicht Angehörige des “veranstaltenden Senders” sind? Die Callactive GmbH produziert das Format “Money €xpress” bekanntermaßen für die Sender Viva, Nick und Comedy Central, die aber die jeweiligen “veranstaltenden Sender” sind. Der geschäftsführende Minderheitsgesellschafter Stephan Mayerbacher von Callactive könnte also - theoretisch - die Gewinne der von ihm produzierten Sendungen selbst abräumen. Die Moderatoren der Call-in-Formate - im allgemeinen freie Mitarbeiter - können in ihrer Freizeit ebenfalls bei ihren Sendern anrufen und abräumen. Mitarbeiter der ProSiebenSat.1 Media AG können bei Glücksspielen Gewinnspielen der 9Live Fernsehen GmbH, der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH anrufen, weil sie zwar Mitarbeiter der Muttergesellschaft sind, aber “veranstaltende Sender” ihre Tochtergesellschaften. Und über die Mitarbeiter der technischen Dienstleister wie der SNT-Multiconnect, die das Anrufmanagement für die Sender betreiben, wollen wir an dieser Stelle lieber gar nicht nachdenken.

Ein echter Schenkelklopfer ist die neu eingeführte Ziffer 3.3.1 der Gewinnspielregeln:

3.3.1.
Die Lösung des Spiels muss nachvollziehbar sein.

Okay… - und für wen? Für den “Spieleausdenker”, für den Zuschauer, für einen “LMA-Prüfer/Überwacher” (gibt es die überhaupt?), für jedermann, ohne Erläuterung, mit Erläuterung? Eine klassische Gummiformulierung, eine hohle Phrase.

Auch schön die neue Ziffer 3.3.3:

“3.3.3
Im Rahmen von Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die enthalten sind - als Print oder CD-ROM Ausgabe - in:
- allgemein zugänglichen, mehrbändigen Nachschlagewerken (z. B. Duden, Brockhaus)
und/oder
- allgemein zugänglicher, einschlägiger Fachliteratur.”

Ich sehe es buchstäblich vor mir: “Wir suchen Begriffe, die am Wortanfang das Wort ‘Zentrum’ enhalten.” In meiner zweisprachigen Ausgabe Lateinisch/Deutsch der Briefe von Plinius dem Jüngeren (5. Auflage 1984, fehlt in keiner besseren Bibliothek) auf Seite 251: “Zentrumviralgericht”. Eindeutig eine allgemein zugängliche Quelle der Fachliteratur. An ornithologische, technische oder andere Fachliteratur mag ich da gar nicht denken.

Hatte man doch in dem Vorschlag der ProSiebenSat.1 Media AG noch gefordert:

“Im Rahmen von Wortfindungsspielen dürfen nur Begriffe verwendet werden, die am Tage der Rätselerstellung mindestens 100 Mal in der Internet-Suchmaschine „Google” dokumentiert sind.”

Na ja, “Zentrumviralgericht” hat immerhin drei Google-Treffer

Hmm, hat die ALM wohl gepennt - sie bleibt mit der Neuformulierung selbst hinter einem Sendervorschlag zurück …

Aber sie kann in ihren Gewinnspielregeln auch so kryptisch werden, daß niemand mehr versteht, was gemeint ist, so zum Beispiel zum Thema Geldleitungen:

“Im Rahmen des Auswahlmechanismus haben die Veranstalter sicherzustellen, dass die unterschiedlich hohen Gewinnsummen gleichmäßig zur Ausspielung gelangen.”

Äh, ja. Der Veranstalter muß bei einem zufallsabhängigen Auswahlmechanismus sicherstellen, daß eine Regelmäßigkeit der Ausspielung der Gewinnsummen stattfindet. Er ist also verpflichtet, den Zufall so zu manipulieren, daß er nicht zufällig, sondern gezielt gleichmäßig Gewinnsummen ausspielt? Absurd? Ja, absurd. Wer denkt sich solche Texte nur aus?

Daß die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten offenbar noch nie davon gehört hat, daß auch Blinde fern”sehen” und auch Call-in-Sendungen daher “barrierefrei” sein sollten, ist da nur ein Nebenaspekt:

“Eine in regelmäßigen Abständen von 5 Minuten zu erfolgende Bildschirmeinblendung oder ein durchlaufender Crawl mit einer Mindestdauer von 30 Sekunden informiert die Zuschauer während der gesamten Sendung über die Mitmachregeln, das Erfordernis, das Telefonierverhalten
zu kontrollieren sowie über die zufallsbedingte Auswahl der Anrufer (z. B. „Ob ein Anruf ausgewählt wird, hängt vom Zufall ab.“). Zudem haben entsprechende regelmäßige Hinweise in der Moderation zu erfolgen.”

Die durchlaufenden Crawls, also eingeblendete graphische Laufbänder, oder Bildschirmeinblendungen helfen da reichlich wenig. Interessanterweise findet sich aber nur dafür eine Zeitangabe für die entsprechenden Hinweispflichten, nicht aber für die Moderation. Aber wie gesagt, das ist nur ein Nebenaspekt.

Mit den “neuen” Gewinnspielregeln hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten insgesamt keinen Gefallen getan. Sie hat damit nur ein weiteres Mal ihre Inkompetenz offen zur Schau gestellt. Eigentlich schade…

metzing

Einer lügt - …

Dienstag, 26.06.2007 , 23.03

glaube ich - ich weiß nur nicht, wer. Und ich weiß nicht, warum. Aber beginnen wir da, wo man eine Geschichte eigentlich beginnen sollte, nämlich am Anfang:

Bekanntermaßen ist Stephan Mayerbacher geschäftsführender Gesellschafter der Callactive GmbH, die auf mehreren Sendern die Sendung “Money €xpress”… ach, lesen Sie doch hier weiter, wenn Sie interessiert, was Herr Mayerbacher beruflich so macht. Was er sonst noch so macht, kann man hier, hier, hier und bei Stefan Niggemeier, ja, Stefan - Niggemeier - nachlesen.

Stephan Mayerbacher scheint also eine gewisse “Feindschaft” zu Kritikern “seiner” Firma, deren Mehrheitsgesellschafterin der Medienkonzern Endemol ist, darunter zuvorderst Marc Döhler vom Call-in-TV-Forum, zu pflegen. Es muß sich aber um eine Art Haßliebe handeln, hat doch Stephan Mayerbacher offenbar Marc Döhler, schon während diesem die einstweiligen Verfügungen aus dem Hause Callactive nach Hause flatterten, am 2. April 2007 von seinem Callactive-Account eine eMail geschickt. Diese Mail ist weder besonders brisant noch wäre sie sonst erwähnenswert, gäbe es da nicht eine ganz wesentliche Ungereimtheit.

In der e-Mail, die von dem Mayerbacher-Account gesendet wurde, dessen e-Mails vom TC TrustCenter zertifiziert sind und damit nur schwer zu fälschen sein dürften, bietet jemand, wohl Herr Mayerbacher selbst, Marc Döhler an, ihm von da an jeden Tag Excel-Tabellen mit einer Auswertung des 9Live-Programms zu übermitteln, da “wir gerade eine Vollbeobachtung 9live” machen. Um die Qualität der Beobachtung zu dokumentieren, befand sich freundlicherweise gleich eine Auswertung im Anhang. Und Döhler fand, sie war gut, sogar sehr gut.

Wenn Callactive die Sandkastenspiele Gewinnspielsendungen von 9Live auswertet, ist das in Ordnung. Wäre ja auch merkwürdig, wenn es nicht so wäre, tauchen doch alle viele 9Live-”Spiele” einige Zeit später in dem von der Callactive GmbH produzierten “Money €xpress” auf. Selbst bei bösartigster Betrachtung könnte man hieraus nicht den Vorwurf der “Wirtschaftsspionage” konstruieren, kann doch etwas, was jeden Tag über den Fernseher flimmert, beim besten Willen kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis sein.

Merkwürdig ist nur eins: Marc Döhler hätte neuere Informationen über bestimmte Beobachtungen bei 9Live gut gebrauchen können. Da ich ein höflicher Mensch bin, habe ich daher Herrn Mayerbacher per e-Mail um diese Informationen gebeten. Und da antworten mir doch seine Rechtsanwälte, man könne diesem Wunsch leider nicht entsprechen.

“Denn eine Auswertung des Programms und / oder der Gewinnsummen bei 9live hat die Callactive GmbH nicht. Offenbar hat Herr Doehler eine Äußerung von Herrn Mayerbacher überbewertet.”

Wie muß ich das verstehen? Kann man eine “Vollauswertung”, bestehend aus Excel-Tabellen, überbewerten? Hat die Callactive GmbH die Programmauswertungen verbrannt? Oder von der Festplatte gelöscht? Oder hat sie ein anderer? Oder lügt da jemand? Und wenn ja, wer? Fragen über Fragen. Nur wer wird sie mir - glaubwürdig - beantworten können?

Ich weiß nicht, irgendwie klingen die Stellungnahmen der Call-in-Produzenten in meinen Ohren alle gleich. Das Schreiben der Rechtsanwälte von Herrn Mayerbacher erinnert mich fatal an die jüngste Presseerklärung von 9Live: es läßt viel Raum für Speculatius Spekulationen und wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Und man kann keinen fragen, was nun stimmt…

metzing

Fair und transparent, …

Dienstag, 19.06.2007 , 23.46

das gibt es wirklich. Zwar nicht bei Call-in-Fernsehformaten, aber dafür im Internet bei der “NKL-Cyberlotterie” der NKL Nordwestdeutschen Klassenlotterie. Auf der Startseite kann man sich seine Gewinnchancen ausrechnen, und ein Gewinnplan zeigt einem vorher an, welche Geldbeträge im Spielzeitraum ausgespielt werden. Der Anbieter ergänzt sein Angebot um Informationen zur Spielsucht. Kein Wunder, steht doch diese Art Glücksspiel unter staatlicher Aufsicht, in diesem Fall der der Aufsicht der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.

Aber auch wo Licht ist, ist Schatten. Jugendschutz - naja. Zwar dürfen nur Volljährige teilnehmen, allerdings beschränkt sich die Kontrolle insoweit auf einen Plausibilitätsabgleich mit den bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Diese “Barriere” läßt sich mit Papas oder Mamas Kreditkarte oder Kontendaten leicht umgehen, wenn man dann noch weiß, wann die Eltern Geburtstag haben. Viel mehr wird nämlich bei der Anmeldung nicht abgefragt. Und wie die NKL sicherstellen kann, daß tatsächlich niemand aus anderen Bundesländern als aus den Ländern Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein teilnimmt, ist mir auch nicht ganz klar. Allerdings immer noch besser als das, was uns täglich im Call-in-Geschehen präsentiert wird.

metzing

Souveränität…

Freitag, 15.06.2007 , 23.09

im Umgang mit Kritik, auch harter Kritik, stelle ich mir in etwa so vor:

“Hallo Herr Doehler,

leider erreiche ich Sie telefonisch nicht, daher die Mail. Wir verstehen die in Ihrem und den anderen Foren geäußerte Kritik gegenüber Call TV-Formaten durchaus auch als Anregung.

Ein Ende des von Ihnen initierten Forums würden wir deshalb bedauern. Im Hinblick auf die für uns unabdingbare Transparenz unserer Sendungen - die im Übrigen für alle Call TV-Veranstalter das Grundprinzip sein sollte - wünschen wir uns auch in Zukunft weiter einen fairen Dialog mit Ihnen und Ihren Usern.

Wir wünschen Ihnen aus diesem Grunde viel Erfolg und Durchhaltevermögen.

Viele Grüße
Sylke Zeidler”

Das ist der Text einer e-Mail, die Marc Döhler, dessen Call-in-TV-Forum zur Zeit bekanntermaßen aufgrund eines Rechtsstreits mit der Callactive GmbH von der Schließung bedroht ist, heute von Sylke Zeidler, der Leiterin der Kommunikations- und PR-Abteilung des Senders 9Live erreichte. - Ja, präzis von eben jenem Sender, der durch die aufmerksamen Nutzer des Call-in-TV-Forums zuerst in die Kritik und dann aufgrund des “Alida-Vorfalls” in ernste Bedrängnis geraten ist.

Die e-Mail zeigt dreierlei: zum einen gibt es Sender, die Call-in-Formate ausstrahlen und dennoch auch harter Kritik zugänglich sind und damit umzugehen, sie sogar aufzunehmen wissen. Zum zweiten, daß die Solidarität, die das Call-in-TV-Forum dieser Tage im Zusammenhang mit seiner drohenden Schließung erfährt, durchaus nicht von einigen wenigen Call-in-Gegnern kommt, die man als “Spinner” abtun könnte, sondern auch von jenen, von denen man es zuallerletzt erwartet hätte. Und zuletzt, daß das harsche Vorgehen der Callactive GmbH gegen aktive Kritiker dazu angetan ist, nicht nur die Produktionsfirma selbst, sondern die gesamte Call-in-Branche in Verruf zu bringen, woran keinem der Call-in-Sender gelegen sein kann.

Es muß wohl nicht betont werden, daß die e-Mail Marc Döhler auch insoweit beruhigen dürfte, als hierdurch deutlich wird, daß 9Live darauf verzichtet, im “Windschatten” von Callactive ebenfalls gegen das Forum vorzugehen.

Allerdings wird auch dem Sender 9Live klar sein, daß diese Solidaritätsadresse, so sehr sich Marc Döhler darüber freuen kann, weder dazu führen wird, daß die Nutzer des Call-in-TV-Forums sich mit den bisherigen Erklärungen des Senders zum “Alida-Vorfall” zufrieden geben noch daß sie den Sender mit weniger kritischen Augen betrachten werden als bisher. Aber von 9Live wird dies offenbar geschätzt…

metzing

Über Callactive,…

Mittwoch, 13.06.2007 , 18.03

das Endemol-Unternehmen mit dem geschäftsführenden Minder- heitsgesellschafter Stephan Mayerbacher, das bekanntlich ein Synonym für gepflegte Fernsehunterhaltung auf dem Call-in-Sektor ist, gibt es Neues zu berichten.

In dem Bemühen, nicht etwas für einen guten Ruf zu tun, sondern Meinungsäußerungen zu verdrängen, die einen schlechten Ruf offenbaren könnten, gibt es zwei neue Höhepunkte Tiefpunkte:

Zum einen hat die Callactive Gmbh den Macher des kritischen Internet-Fernsehmagazins Fernsehkritik-TV wegen der in der Folge 2 des Magazins enthaltenen Passagen aus den von Callactive produzierten “Money-€xpress”-Sendungen abgemahnt. Man könnte sich fragen, warum Stephan Mayerbacher grundsätzlich, so auch bei Sevenload, kritische Videos entfernen läßt und nun auch gerne im Call-in-TV-Forum Screencaps entfernen lassen und die Erlaubnis zur Verwendung von CA-Szenen nicht erteilen möchte , andere, unkritische Fanforen aber gewähren läßt. Wenn ich es mir genau überlege, beantwortet sich diese Frage aber von selbst.

Der zweite unrühmliche Tiefpunkt lag darin, daß man Marc Döhler in diesen Tagen eine Klage vor dem Landgericht Berlin hat zustellen lassen. Man möchte 20.000 € von Döhler. Und das kam so:

Auf eine Abmahnung der Callactive GmbH war Döhler Mitte Februar 2007 zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gezwungen, mit der er sich verpflichtete, dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Forum in Bezug auf von der Callactive GmbH produzierte Sendungen nicht mehr die Tatsachenbehauptung aufgestellt werde, es würden „Fake- bzw. Schein-Anrufe platziert, um Teilnehmer zum Mitmachen zu animieren“. Für jede Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung sollte eine Vertragsstrafe bis zu 5.001 € fällig werden. Anfangs kam es noch zu Postings von Stammnutzern, über die man streiten könnte - dafür wollte die Callactive GmbH noch relativ geringe Vertragsstrafen. Marc Döhler richtete für das Forum Wortsperren ein, so daß Verstöße gegen die abgegebene Unterlassungserklärung praktisch ausgeschlossen waren.

Dann geschah, nachdem einige Zeit keine Vertragsstrafenanforderungen mehr folgten, Merkwürdiges: es meldeten sich neue Nutzer unter “Nicknames” wie “eagle eye”, “mutzi” oder “Richie Ritch” an. Die posteten jeweils einen Beitrag, und mit diesem umgingen sie virtuos die eingerichteten Wortsperren, wie sie nur jemand umgehen kann, der die Wortsperren kennt. Callactive griff in die Vollen, jetzt wurden jeweils Vertragsstrafen im vierstelligen Bereich gefordert. Besonders auffällig bei dem Nutzer “Richie Rich”: das Posting stand rund 2 Minuten online - trotzdem erfolgte eine Abmahnung. Wie aber kann die Callactive GmbH von einem Posting wissen, das nur so kurz online war und es durch ihre Rechtsanwälte wörtlich zitieren lassen? Wenn man 1 und 1 zusammenzählt… - aber das muß ja nichts bedeuten. Auch beim “Ochsenspiel” geben 10 Ochsen in 10 Minuten schließlich keine 20 Liter Milch, nur weil 5 Ochsen in 5 Minuten 5 Liter Milch geben…

metzing

Die Call-in-Veranstalter…

Dienstag, 12.06.2007 , 17.13

geraten weiter unter Druck. Nachdem zwischenzeitlich auch ausländische Medien einen kritischen Blick auf die Praktiken von 9Live werfen, äußerte sich Professor Norbert Schneider, Präsident der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, wie schon der Mediendienst DWDL.de berichtete, in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk erneut kritisch über 9Live & Konsorten. Indessen verwahrt sich Professor Schneider weiter gegen Vorwürfe gegen die zuständigen Landesmedienanstalten:

“Wir brauchen wohl doch eine Norm im Rundfunkstaatsvertrag, damit wir den Zuschauer in Einzelfällen besser vor problematischen Methoden der Anbieter schützen können”

Dabei hätten die zuständigen Landesmedienanstalten mehrere wirksame Mittel an der Hand, um gegen dubiose Praktiken der Sender vorzugehen. Eine von mehreren Möglichkeiten wäre ein Vorgehen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - wir berichteten.

Stattdessen wird seitens Professor Schneiders im Zusammenhang mit 9Live, wie schon gegenüber der ARD-Sendung Plusminus, erneut der Ruf nach der Staatsanwaltschaft, diesmal ergänzend um den Ruf nach den Verbraucherschutzorganisationen, laut:

Norbert Schneider zeigte sich verwundert darüber, dass sich weder Staatsanwälte noch Verbraucherschützer zuletzt in die Diskussion eingemischt hätten. Es sei auch enttäuschend, dass Verfahren in der Vergangenheit ohne Ergebnis eingestellt worden seien.

Auch den Kritikern der Aufsichtspraxis der Landesmedienanstalten tritt Professor Schneider entschieden, gleichwohl ohne Substanz, entgegen:

Kritikern an der Prüfpraxis der Landesmedienanstalten hielt Schneider vor, dass sie sich die Sache entschieden zu einfach machten. Es gehe bei der Prüfung der Spielbarkeit der Spiele und der realen Chancen des Spielers nicht einfach um richtig oder falsch, sondern um höchst komplexe Sachverhalte: „Diese Kritiker setzen wieder einmal auf ein Aufsichtsmodell von Räuber und Gendarm, dessen Unwirksamkeit sich längst erwiesen hat.“

Offenbar hat Herr Professor Schneider da etwas mißverstanden: den Kritikern des Call-in-Formats und der Aufsichtspraxis der Landesmedienanstalten, allen voran dem kritischen Call-in-TV-Forum, geht es lediglich darum, daß die Landesmedienanstalten ihrer Aufsichtspflicht überhaupt nachkommen - und davon war in der Vergangenheit wenig zu spüren. Es sei nur daran erinnert, daß die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) erst kürzlich eingeräumt hat, daß ihr nicht einmal die technischen Mechanismen bekannt seien, nach denen die Sender Anrufer auswählen. Wie will aber eine Kontrollbehörde etwas kontrollieren, von dem sie gar nicht weiß, wie es funktioniert? Die Frage bleibt offen.

Letztlich ist damit festzustellen, daß es sich die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten weiter zu leicht macht, statt Kritik anzunehmen und umzusetzen. Es würde schon ausreichen, wenn sich die Landesmedienanstalten wenigstens mit einer Nachtwächterrolle anfreunden könnten. Im Sinne der Staatstheorie, nicht im Sinne der bisherigen Schläfrigkeit.

metzing

Bei 9Live…

Samstag, 09.06.2007 , 21.57

feiert das Sendeformat “Das Geständnis - heute sage ich alles”, seinerzeit moderiert von Alida Lauenstein, in den letzten Wochen ein erstaunliches Comeback - diesmal mit Geständnissen der Moderatorin selbst. Gestand Verriet uns Alida Lauenstein zunächst, was jeder vermutet hatte, ohne es allerdings beweisen zu können, daß der “Hot Button” mit Zufall nicht viel zu tun hat, überraschte sie uns am 28. Mai 2007 gegen 22.52 Uhr im Wege eines Freudschen Versprechers mit einem weiteren “Teilgeständnis”:

[sevenload d91l7B0 nolink]
“So wahr ich hier stehle…”. Soso.

Wenn Frau Lauenstein allerdings ihr Studium der Rechtswissenschaften nicht abgebrochen, sondern zu Ende geführt hätte, wäre ihr klar gewesen, daß die von ihr gewählte Terminologie falsch war: Zum Diebstahl, § 242 StGB, gehört die Wegnahme, und gestohlen wird den Anrufern von dem Sender 9Live lediglich ihre Zeit - und das ist nicht strafbar. Eine Gewinnspielmanipulation fällt indessen unter den Tatbestand des Betruges, § 263 StGB. Im Ergebnis allerdings, so mag auch Alida Lauenstein gedacht haben, liegt kein wesentlicher Unterschied - das Strafmaß liegt in beiden Fällen bei Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Allerdings wäre das Strafmaß in der Qualifizierung des gewerbsmäßigen Handelns, das einem Sender wie 9Live zu unterstellen wäre, bei dem “gewerbsmäßigen” Betrug nach § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB höher: es läge bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten. Da könnte Frau Lauenstein allenfalls helfen, daß für sie wohl nur eine Strafe wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in Frage kommen dürfte: dann könnte sie mit einer Strafmilderung rechnen.

Das alles würde natürlich voraussetzen, daß die zuständige Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht München sich bei der Feststellung eines Anfangsverdachts nicht von wirtschaftspolitischen Motiven leiten läßt. Man wird sehen…

metzing

Lochfraß? - Literspiel Nr. II

Samstag, 09.06.2007 , 07.27

Gestern ab 0:00 Uhr mal wieder bei M€ “Zählen sie alle Liter“, vorerst nur auf Nick. Ausgelobter Startgewinn 500€, gespielt wird im “Hot Button”-Modus. Nun beginnt das lustige Herumraten bis etwa 0:58 Uhr. Schon merkwürdig, wieviele Kinder nachts vor der Glotze hängen, mitraten und fleißig anrufen:

0:22 Uhr Joshua, ein Kind, klang aber irgendwie gar nicht wie ein 8jähriger
0:38 “Ich wollt eigentlich gar nicht gewinnen, ich wollt’ nur die Lösung sagen: 25!”
0:41 Uhr noch ein Kind, später folgten auch noch einige.

Kaum eine der abgegebenen Antworten liegt im dreistelligen Bereich… hm. Es fallen logisch nicht nachvollziehbare Lösungsversuche wie: 10 Liter, 15 Liter, 50 Liter usw. Wer die ausführlichen Protokolle zu der Sendung lesen möchte, sollte das im Forum Call-In-TV.de tun. Beim Lesen der Protokolle fiel mir ein angefressenes Fass (ganz rechts) auf. Das ist auch nichts Neues bei diesen Spielen, aber eben diese von den Pixelkriegern erschaffenen “angeknacksten” Fässer beeinflussen den Lösungsweg ganz entscheidend! Wie weit das gehen kann, zeigen die Lösungsprofis im Forum, auch Stefan Niggemeier hat in seinem Blog schon darüber berichtet.

Im folgenden Screen habe ich mir die Mühe gemacht und den angefressenen Teil herausgetrennt, skaliert und die Konturen farblich hervorgehoben:

Literspiel_M€_09_06_2007
(Quelle: Sendung Money €xpress vom 9. Juni 2007)
Meiner Meinung nach sieht das eingedrückt aus. Nun gut, das Spiel wurde gegen 0:58 abgebrochen, um zu weiteren Tiefpunkten “Highlights” wie Schlangenwortsuchen überzugehen. Um 3:26 Uhr greift man das Spiel wieder auf, und die Literraterrei kann erneut beginnen.
Aber was sehe ich denn da …? das Fass auf dem Screen ist plötzlich nicht mehr vom Lochfraß befallen!? Vermutlich ganz zerfressen, so daß man es durch ein Neues ersetzen musste …

Literspiel_M€_09_06_2007_ab 03:30
(Quelle: Sendung Money €xpress vom 9. Juni 2007)
Am Ende der Sendung steht der ausgelobte Gewinn immerhin bei stolzen 10000,- Euro + “Super-Mega-Plasma”-Fernseher.
Der letzte durchgestellte Anrufer wurde wie so oft und natürlich autonom pünktlich am Ende der Sendung gegen 3:04 vom HB ausgewählt.
Die Auflösung des Senders : 301
Auch hier ist kein Lochfraß … ähm … Fassfraß zu erkennen.

Literspiel_M€_09_06_2007_Loesung
(Quelle: Sendung Money €xpress vom 9. Juni 2007)
Die “zuschauerfreundliche” Erklärung nach der Auflösung durch Miriam Wimmer:

“Hier unten … da sind doppelte Fässer … da ist ein Schatten unten zu sehen, das heißt, da sind die Stöpsel drin … oben beim 25Liter-Faß, … da ist kein Schatten direkt unter dem Stöpsel … weil da der Stöpsel fehlt, deshalb ist da keiner drin. Bei dem Faß hinter dem 25 wär der Stöpsel drin, also zählen sie das mit. Das leere Faß, da zählt nur die Schrift oben drauf und nicht der Inhalt.”

Alles klar? Na klar …

Was kann zwischenzeitlich mit dem angefressenen Fass passiert sein? Vieleicht liegt hier eine mögliche Erklärung….

redled

Die Möglichkeiten der LMAen (Teil 1)…

Mittwoch, 06.06.2007 , 23.58

sind, wie wir aus den diversen öffentlichen Äußerungen in der letzten Zeit seitens des Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zu wissen glauben, im Zusammenhang mit den “Gewinnspielen” der Sender sehr eingeschränkt. Erinnern wir uns:

Am 3. Mai war in München “Ring-elpietz mit Anfassen” (es gibt so Kalauer, an denen kommt man einfach nicht vorbei) zwischen Medienaufsicht und Gewinnspielsendern - heraus kam nicht viel. Und dann war da der “Alida-Zwischenfall” (daß es zuvor bei Max Schradin einen ähnlichen Zwischenfall gab, ist bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien irgendwie untergegangen). Daraufhin hat sich Herr Professor Ring Gedanken gemacht und anläßlich einer Sitzung des Medienrates klargestellt, daß er nicht kann, wie er will - und weitere Kompetenzen gefordert.

In einer Situation, mit der man überfordert ist, neue Kompetenzen zu fordern, entspricht einem ganz natürlichen politischen Reflex. Ebenso die Tatsache, daß diejenigen, die neue Kompetenzen fordern, zumeist an der Ausfüllung der alten schon scheitern. Wobei das dann von den Beteiligten im allgemeinen nicht auf fehlenden politischen Willen oder inkompetentes Führungspersonal zurückgeführt wird, sondern auf fehlende finanzielle Mittel.

Kann man also mit den bestehenden rechtlichen Regelungen das Verhalten der “Gewinnspiel”-Sender in vernünftige Bahnen lenken oder kann man es nicht? Will man das oder will man nicht? Ich meine, man kann. Beleuchten wir also in der nächsten Zeit die rechtlichen Grundlagen einmal genauer.

Fangen wir mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) an, der nach § 1 JMStV unter anderem dazu dient, den “einheitliche[n] Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden,” zu gewährleisten. Zu diesen Medien gehört auch das Fernsehen und damit auch in Fernsehprogrammen ausgestrahlte “Gewinnspiel”-Formate.

In § 5 Abs. 1 JMStV heißt es dann:

Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

Also müßte die für die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages zuständige Stelle (wer das ist, hebe ich mir als Schlußpointe auf) zunächst einmal prüfen, ob “Gewinnspielsendungen” grundsätzlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern (unter 14jährige) oder Jugendlichen (über 14jährige) in ihrer Entwicklung oder Erziehung zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Es darf als erwiesen gelten, daß Heranwachsende in besonderem Maße gefährdet sind, der Spielsucht zu verfallen - aufgrund des mit ihrem Alters verbundenen erheblichen Spieltriebs und mangelnder Impulssteuerung. Weiter darf man als Prämisse annehmen, daß jedenfalls in erheblichem Maße Jugendliche bei den Call-in-Sendern anrufen - das ist schon anhand des Anteils derjenigen “U-18-Anrufer” anzunehmen, die in die Studios der Call-in-Veranstalter durchgestellt werden. Der Anteil derjenigen Heranwachsenden, die nicht ins Sendestudio durchgestellt werden, dürfte um ein Vielfaches höher sein - es ist ja auch verlockend: Der Einsatz für ein Gespräch ist verhältnismäßig gering (0,50 €) und die Telefonrechnung zahlen schließlich die Eltern. Man kann also annehmen, daß “Gewinnspielsendungen” potentiell jugendgefährdend sind, wobei dies, wenn man denn handeln wollte, selbstverständlich durch Gutachten geeigneter Sachverständiger untermauert werden müßte.

Was nach dieser Feststellung die Pflicht der “Gewinnspiel”-Sender wäre, kann man aus § 5 Abs. 3 und 4 JMStV ersehen:

(3) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er

1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder

2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen.

(4) Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 auf Kinder oder Jugendliche anzunehmen, erfüllt der Anbieter seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Gleiches gilt, wenn eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren zu befürchten ist, wenn das Angebot nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verbreitet oder zugänglich gemacht wird. Bei Filmen, die nach § 14 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen.

Das werden die betroffenen Sendeanstalten - es handelt sich übrigens in Deutschland zur Zeit um die 9Live Fernsehen GmbH, die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, die Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH, die ProSieben Television GmbH, die NBC Universal International GmbH und die DSF Deutsches SportFernsehen GmbH, die tagsüber “Gewinnspiele” ausstrahlen - wohl freiwillig nicht tun.

Man könnte sie allerdings nach § 8 Abs. 2 JMStV dazu zwingen, indem man die “Gewinnspiel”-Formate in die späten Abendstunden “verdrängt”, wenn man nur wollte:

(2) Für sonstige Sendeformate können die in Absatz 1 genannten Stellen im Einzelfall zeitliche Beschränkungen vorsehen, wenn deren Ausgestaltung nach Thema, Themenbehandlung, Gestaltung oder Präsentation in einer Gesamtbewertung geeignet ist, Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung und Erziehung zu beeinträchtigen.

Zuständig hierfür wäre nach § 14 JMStV bzw. § 16 Nr. 3 JMStV die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).

Eigentlich alles ganz einfach. Wäre da nicht noch die versprochene Schlußpointe: Präsident der KJM ist seit 2003 - Professor Dr. Wolf-Dieter Ring, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien. Fast unnötig zu erwähnen, daß alle vorgenannten Sendeveranstalter ihren Sitz in Bayern haben.

Aber es gibt noch Hoffnung: Die KJM ist paritätisch besetzt und jede Landesmedienanstalt oder oberste Landesjugendbehörde kann sie nach § 17 Abs. 1 JMStV mit einem Antrag “zwingen”, ein Prüfverfahren hinsichtlich einer Sendezeitbeschränkung einzuleiten. Jetzt muß man nur noch wollen - oder “gewollt werden”. Schauen wir also einmal, wie lange sich Stefan Niggemeier noch fragen muß: “Warum tut denn keiner was?”
[ratings]
metzing

Tian’anmen, …

Montag, 04.06.2007 , 23.53

Weltbühne-Prozess, embedded journalist - alles lange her oder weit weg. Heute läuft das anders. Wenn heute jemand Kritik üben will, droht ihm die geballte Finanzmacht des wirtschaftlich Stärkeren. So geht es dieser Tage einmal mehr dem Call-in-TV-Forum mit der Firma Callactive GmbH, einem Endemol-Unternehmen mit dem geschäftsführenden Gesellschafter Stephan Mayerbacher, der beim Ego-Surfing im Internet keinen Spaß mehr haben dürfte.

Ja, man kann jetzt wohl endgültig den Verdacht äußern, daß die Callactive GmbH Marc Döhler mundtot machen will. Einstweilige Verfügungen, im Namen der Callactive-Moderatorinnen Animatorinnen beantragt, die von ihrer Arbeitgeberin dem Anschein nach verpflichtet worden sein könnten, sich durch die Bezeichnung als “Animösen” persönlich angegriffen zu fühlen, waren nicht ganz der Anfang, begleitet von höhnischen e-Mails des Herrn Mayerbacher à la

Ach übrigens, die EV Wimmer haben wir auch bekommen, trotz Schutzschrift von Herrn Metzing.

oder

Nachdem gerade eine Klage über mehr als 20TEUR gegen Sie an das Landgericht raus ist und ich mir wirklich nicht nachsagen lassen möchte, dass ich gegen Sie persönlich etwas habe und Sie finanziell kaputt machen will, würde ich vorschlagen, Sie löschen diesen Beitrag bzw. die entsprechenden Stellen umgehend, dann würde ich nur eine deutlich geringere Vertragsstrafe ansetzen !

oder

Sie merken, Sie bekommen zunehmend mehr Post von uns, wir haben auch schon 2 EVs gegen Sie erwirkt, die Sie wohl in den kommenden Tagen per Gerichtsvollzieher zugestellt bekommen werden.

Weiter sollte es dann damit gehen, daß man Marc Döhler gerne untersagt hätte, im Call-in-TV-Forum die Wortfolge “verwirrter Anrufer” für Anrufer zu verwenden, die in den von Callactive produzierten Sendungen völlig absurde Antworten ablieferten oder - kaum in die Sendung durchgestellt (was schwierig genug sein dürfte) - auflegten.

Nachdem dies alles nichts gefruchtet hat und sich Marc Döhler nicht hat einschüchtern lassen, will die Firma Callactive den Forenbetrieb endgültig lahmlegen, indem sie die Verwendung von “Screenshots” im Rahmen der Forenberichterstattung im Forum Call-in-TV, die der Illustrierung der Spiele und der damit einhergehenden Merkwürdigkeiten der Call-in-Produktionsfirma dienen, untersagen. Marc Döhler hat von den Rechtsanwälten der Callactive GmbH heute eine Frist bis zum 7. Juni 2007, 14 Uhr, gesetzt bekommen, um “alle rechtswidrigen Screenshots” aus dem Forum zu entfernen.

Man läßt weiter schreiben:

Bei der Durchsicht von Foren-Inhalten konnten wir keinen einzigen Screenshot identifizieren, dessen Veröffentlichung nicht die Rechte der Callactive GmbH verletzt

Hmm, unterstellen wir einmal, der mit reichlich elektronischen Soundelementen garnierte “Rätselspaß” in der Sendung “Money €xpress” würde die für den Schutz des Urheberrechts notwendige Schöpfungshöhe erreichen (wogegen sich sicherlich jederzeit fünf beliebige Zeugen finden ließen), gab es da nicht so etwas wie das Zitatrecht oder das Recht zur Berichterstattung über Tagesereignisse (ich gebe allerdings zu, auch mir fällt es schwer, die von Callactive produzierten Sendungen als “Ereignisse” aufzufassen)?

Und ich bin in der unglücklichen Lage, auf die “Abmahnung” morgen erwidern zu müssen. Da werde ich schon sehr nachdenken müssen, was ich schreiben soll. Oder ich schreibe einfach, wie unendlich sie mich mit ihren Schreiben langweilen. Das wäre sogar (fast) die ganze Wahrheit.
[ratings]
metzing